Bauplanung / Tragwerksplanung

3 Hochbau

Zur Zeit arbeiten im Ingenieurbüro 3 Diplomingenieure der Fachrichtungen konstruktiver Ingenieurbau und Architektur. Da unsere Mitarbeiter in den Arbeitsgebieten Geotechnik, Baustoff- und Bauwerksprüfung sowie Bau- und Tragwerksplanung tätig sind, können wir Sie von der Baugrunduntersuchung bzw. Bauwerksdiagnose bis zur Abnahme des Bauwerkes kompetent beraten.

3.1 Bauplanung

Wir betreuen unsere Bauherren vom Entwurf über die Genehmigungs- und Ausführungsplanung bis zur Bauüberwachung und Abrechnung. Die Vorbereitung der Vergabe durch Ermittlung der Mengen und Aufstellung des Leistungsverzeichnisses sowie Wertung der Preisangebote der Baufirmen und Mitwirkung bei der Vergabe wird durch unser Büro für unsere Bauherren ausgeführt.

Leistungsphasen 1 bis 9

  • Grundlagenermittlung
  • Vorplanung
  • Entwurfsplanung
  • Genehmigungsplanung
  • Ausführungsplanung
  • Vorbereitung der Vergabe
  • Mitwirkung bei der Vergabe
  • Objektüberwachung / Bauüberwachung
  • Objektbetreuung

3.2 Tragwerksplanung

Vor baulichen Veränderungen ist es notwendig, dass die Tragfähigkeit der vorhandenen Bauteile überprüft wird. Falls erforderlich, werden zusätzliche Maßnahmen durch unser Büro konzipiert.
Zur Grundlagenermittlung wird die Aufgabenstellung auf dem Fachgebiet der Tragwerksplanung unter Berücksichtigung der Belange des Objektplaners erarbeitet.
In der Vorplanung erfolgt eine Beratung in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung der Belange der Standsicherheit, der Gebrauchsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit.
In der Entwurfsplanung wird die Tragwerkslösung unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanung bis zum konstruktiven Entwurf mit zeichnerischer Darstellung erarbeitet.
Zur Genehmigungsplanung des Gesamtbauwerkes wird eine prüffähige statische Berechnung erstellt. In der alle Bauteile berechnet und in Positionsplänen dargestellt werden.
Zur Ausführungsplanung werden die zur Fertigung der Bauteile benötigten Detail-, Schal- und Bewehrungspläne erstellt und die Stahl- und Stücklisten erarbeitet.
In der Objekt- und Bauüberwachung wird die Übereinstimmung zwischen Planung und Bauausführung überprüft.

3.3 Bautechnische Nachweise für den Wärmeschutz nach EnEV

Durch unser Büro wird der Nachweis für Gebäude über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden gemäß Energieeinsparverordnung erstellt.

3.4 Durchführung von Bau- und Bestandsaufnahme sowie Beweissicherung

Vor Baumaßnahmen kann es erforderlich werden, dass Bestandspläne erstellt und Beweissicherungen durchgeführt werden müssen. Mittels Tachymeter können verformungsgerechte Bauaufnahmen der Genauigkeitsstufen 3 und 4 angefertigt werden. Unser Büro führt für private Bauherren und öffentliche Auftraggeber diese Leistungen aus.

3.5 Holzschutzberatung

Für den Bereich Um- und Ausbau einschließlich Altbausanierung kann durch unser Büro eine Holzschutzberatung für unsere Bauherren auf der Basis des Sachkundenachweises für Holzschutz am Bau nach DIN 68800-4 durchgeführt werden.